interne Verweise§ 19 MilchAbgV Durchführung der Übertragungen ... Referenzmengen werden nach den Absätzen 3 bis 6 übertragen. Die nach den §§ 17 und 18 nicht zu übertragenden Referenzmengen verbleiben bei den jeweiligen Anbietern. ... Referenzmengen verbleiben bei den jeweiligen Anbietern. (2) Die nach den §§ 17 und 18 ausgeschiedenen Bieter sind von der Übertragungsstelle entsprechend zu bescheiden. ...
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