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Zitierungen von § 35 MilchAbgV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 MilchAbgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MilchAbgV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 MilchAbgV Angebote
... den Anbieter bei dem vorherigen Inhaber der Referenzmenge im Wege einer Neuberechnung nach § 35 berücksichtigt worden ist. (6) Anbieter kann abgesehen von Fällen besonderer ...
§ 19 MilchAbgV Durchführung der Übertragungen
... Käufer innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Bescheinigung eine Neuberechnung nach § 35 vor und teilt diese unverzüglich dem Anbieter, der Übertragungsstelle, der in Absatz 3 ... Auf der Grundlage der Übertragungsbescheinigung erfolgt eine Neuberechnung nach § 35. Die Übertragungsstelle zahlt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang sämtlicher Entgelte ...
§ 27 MilchAbgV Verfahren der Übertragungsbescheinigung
... bei dem vorherigen Inhaber der Referenzmenge im Wege einer Neuberechnung nach § 35 berücksichtigt worden ist. (6) Handelt es sich im Falle des § 8 Abs. 2 Satz 2 ...
§ 30 MilchAbgV Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe
... Zwölfmonatszeitraums und teilt die Registrierung in Form einer Neuberechnung nach § 35 den in Absatz 2 Satz 1 genannten Milcherzeugern und dem für ihn zuständigen Hauptzollamt ...
§ 31 MilchAbgV Kürzung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten
... des Zwölfmonatszeitraums, in dem sie wirksam wird, in Form einer Neuberechnung nach § 35 sämtlichen von der Kürzung betroffenen Inhabern von Referenzmengen mitzuteilen. ...
§ 54 MilchAbgV Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53
... nach § 53 Abs. 1 betroffenen Milcherzeuger erhalten nach Maßgabe des § 35 anlässlich jeder Erhöhung eine Neuberechnung ihrer Referenzmenge, die diese ...
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