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Anlage - Verordnung über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin (MTSwEntwAusbV k.a.Abk.)

V. v. 14.03.2007 BGBl. I S. 326 (Nr. 10)
Geltung ab 01.08.2007; FNA: 806-22-1-29 Berufliche Bildung

Anlage (zu § 3 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin



Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsjahr
123
1234
1Entwurf, Anwendung und pro-
grammtechnische Umsetzung
mathematischer Methoden,
Modelle und Algorithmen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)
 
1.1Mathematische Modellierung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.1)
a) betriebliche Aufgabenstellungen, insbesondere
naturwissenschaftliche, wirtschaftliche oder tech-
nische, in interdisziplinärer Kooperation analysie-
ren
b) betriebliche Aufgabenstellungen unter Anleitung
auf mathematische Modelle übertragen
  8
1.2 Methoden, Modelle
und Algorithmen der
Diskreten Mathematik
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2)
a) logische Probleme in die formalisierte Schreib-
weise überführen und gemäß den Gesetzen der
elementaren Aussagenlogik modellieren und aus-
werten
b) in verschiedenen Zahlenräumen und in verschie-
denen Stellenwertsystemen rechnen sowie Glei-
chungen analytisch und iterativ lösen
c) Problemstellungen mit Hilfe von Mengen model-
lieren und Operationen auf Mengen durchführen
d) betriebliche und alltägliche Sachverhalte zu Ab-
bildungen oder Relationen abstrahieren
e) Mengen und auf ihnen definierte Operationen als
Gruppen und Körper identifizieren und darin rech-
nen
7  
f) Aufgabenstellungen der Kombinatorik lösen und
die Mächtigkeit von Mengen bestimmen
g) Fehlerarten bei der Verarbeitung von Messdaten
unterscheiden und beachten
 2 
1.3 Methoden, Modelle
und Algorithmen aus
der Analysis
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.3)
a) kontinuierliche Vorgänge mit Hilfe von Funktionen
modellieren, darstellen und auswerten
b) stetige und unstetige Vorgänge unterscheiden
und behandeln
2  
c) diskrete Vorgänge mit Hilfe von Folgen und Rei-
hen untersuchen und Grenzwerte ermitteln
d) Änderungsverhalten von Vorgängen mit Differen-
tialrechnung beschreiben und berechnen
e) betriebliche Problemstellungen, die auf funktiona-
len Zusammenhängen auch mehrerer Größen be-
ruhen, erkennen, grafisch darstellen und optimie-
ren
f) Reihendarstellung von Funktionen berechnen
 11 
g) Messwertreihen interpolieren und approximieren
h) Problemstellungen, insbesondere Wachstums-
und Zerfallprozesse, die sich durch lineare expli-
zite Differentialgleichungen erster Ordnung be-
schreiben lassen, mit Richtungsfeldern visualisie-
ren, analytisch und mit dem Euler-Cauchy-Verfah-
ren numerisch lösen
   
i) Integrale analytisch und numerisch berechnen   9
1.4 Methoden, Modelle
und Algorithmen aus
der Linearen Algebra
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.4)
a) im dreidimensionalen Vektorraum rechnen, dabei
Winkel, Flächen und Volumen berechnen sowie
Lagebeziehungen und Abstände von Geraden
und Ebenen ermitteln
b) Erkenntnisse auf betriebsspezifische Fälle von
Vektorräumen höherer Dimensionen übertragen
c) lineare Zusammenhänge mit Matrizen modellieren
d) lineare Gleichungssysteme auf Lösbarkeit prüfen
und durch Gauß-Elimination mit Spaltenpivotwahl
lösen
8  
e) iterative Lösungsverfahren rechnergestützt an-
wenden
 2 
1.5Methoden, Modelle
und Algorithmen aus
der Stochastik
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.5)
a) Methoden der beschreibenden Statistik anwen-
den
b) Wahrscheinlichkeiten berechnen
c) diskrete und stetige zufallsabhängige Vorgänge
mit Zufallsvariablen modellieren, Wahrscheinlich-
keiten und Momente berechnen
d) Simulationen von Zufallsexperimenten mit Hilfe
von Zufallszahlengeneratoren für unterschied-
liche Verteilungen programmieren
e) Grundgesamtheit und Stichprobe unterscheiden,
Punkt- und Konfidenzschätzungen für Erwar-
tungswerte und Streuungen berechnen
f) Tests anhand eines Testverfahrens durchführen,
Fehler erster und zweiter Art unterscheiden
g) Regressionsparameter zu zufallsabhängigen
Messgrößen in linearen Modellen nach der Me-
thode der kleinsten Fehlerquadrate berechnen
und testen
h) Korrelationskoeffizienten als Maß für den linearen
Zusammenhang von Messgrößen berechnen
 10 
2Software-technische
Analyse und Planung
von Softwarelösungen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)
 
2.1Bedarfsanalyse
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1)
a) Anforderungen und Kundenaufträge analysieren
und Lastenhefte auswerten
b) Ist-Analysen durchführen und dokumentieren
c) Soll-Konzepte entwickeln
  6
2.2 Datenschutz, Datensicherheit
und Urheberrecht
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2)
a) rechtliche und betriebliche Regelungen zum Da-
tenschutz anwenden
b) Vorgaben und Vorschriften zur Datensicherheit,
Datensicherung und Archivierung beim Umgang
mit Daten beachten
c) Vorschriften zum Urheberrecht anwenden
 2 
d) kryptografische Methoden anwenden   2
2.3 DV-Konzept
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3)
a) Objektmodellierungen durchführen, insbesondere
mit einer standardisierten Beschreibungssprache
b) Lösungsansätze entwickeln und mit standardi-
sieden Methoden beschreiben
4  
c) betriebliche Vorgaben zur programmtechnischen
Implementierung beachten
d) Qualitätsanforderungen berücksichtigen sowie
Versionskontrolle planen
 4 
2.4 Algorithmen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4)
Algorithmen bei der Umsetzung von Pflichtenheften
auswählen, insbesondere
a) die Grundkonstrukte wie Sequenz, Selektion und
Iteration berücksichtigen
8  
b) iterative und rekursive Algorithmen einsetzen
c) Komplexität von Algorithmen bezüglich Laufzeit
und Speicherplatz sowie ihre Fehleranfälligkeit
analysieren und den Programmieraufwand beur-
teilen
d) die Algorithmen Binäres Suchen, Textsuche, Brei-
ten- und Tiefensuche, Backtracking und Hash-
Verfahren anwenden
e) Sortierverfahren in Abhängigkeit von Datenmenge
und -struktur auswählen
 8 
f) parallele Algorithmen einsetzen   2
2.5 Datenmodellierung über Daten-
strukturen und in Datenbanken
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.5)
a) Objektmodelle in die elementaren Datentypen
und die zusammengesetzten Datenstrukturen
umsetzen, hinsichtlich der Speicherungsarten be-
urteilen sowie Zugriffsmethoden anwenden
4  
b) relationale oder objektorientierte Datenbankmo-
delle entwickeln
c) ein Datenbankmanagementsystem und eine Da-
tenbanksprache anwenden
 6 
2.6Systemkomponenten
für die Softwareentwicklung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.6)
a) Systemkomponenten für die Softwareentwicklung
einsetzen
b) Eigenschaften der genutzten Betriebssysteme
berücksichtigen
c) die Client-Server-Architektur beachten
d) Protokolle gemäß dem Schichtenmodell bei Da-
tenkommunikationsanwendungen nutzen
e) Modelle und Protokolle zur Prozesskommunika-
tion nutzen
  6
3Softwareerstellung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3)
 
3.1 Programmiersprachen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.1)
a) Programmiersprachen einordnen und unterschei-
den
b) in einer objektorientierten Sprache programmie-
ren, Programme dokumentieren
c) eine Entwicklungsumgebung zur Programmie-
rung anwenden
12  
d) eine Skriptsprache anwenden   2
3.2Programmsysteme
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.2)
a) Vorgehensmodelle des Softwareengineering ein-
setzen und Verfahren der Dokumentation, Pla-
nung und Organisation anwenden
b) Modularisierung und Komponentenbildung
durchführen
c) Softwarekomponenten auswählen
d) Versionsverwaltung durchführen
e) Werkzeuge zum automatisierten Erzeugen von
Programmen aus Quelltexten anwenden
  6
3.3Softwarequalität und Test
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.3)
a) Prüf- und Testmethoden planen und anwenden,
Testwerkzeuge einsetzen
b) Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen
Arbeitsbereich planen und anwenden
c) Qualitätskriterien bei der Entwicklung von Soft-
ware anwenden
  6
4Softwareübergabe und Support
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)
 
4.1Softwaredokumentation
und Benutzerunterstützung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1)
a) Benutzerdokumentationen erstellen
b) Entwicklerdokumentationen erstellen
c) Benutzer beraten
d) beim Softwareeinsatz auftretende Fragen syste-
matisieren, Antworten kundengerecht aufbereiten
  3
4.2Mathematische Dokumentation
und Interpretation der Ergebnisse
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2)
a) numerische Ergebnisse mit grafischen Mitteln
veranschaulichen, Grafiktypen der Statistik ver-
wenden
b) Auftraggeber bei der mathematischen Interpreta-
tion der Ergebnisse unterstützen und mathemati-
sche Problemstellungen und Resultate interdis-
ziplinär kommunizieren
c) betriebliche Werkzeuge zum Formelsatz einset-
zen
 5 


Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsjahr
123
1234
1Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1)
 während
der gesamten
Ausbildungszeit
zu vermitteln
1.1Stellung, Rechtsform
und Struktur
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.1)
a) Aufgaben, Aufbau und Entscheidungsstrukturen
des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes beschrei-
ben
c) die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes
mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Ge-
werkschaften und Behörden beschreiben
d) Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbil-
dungsbetriebes und seine Stellung am Markt er-
läutern
1.2Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.2)
a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsver-
hältnis beachten
b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit dem Aus-
bildungsrahmenplan vergleichen
c) arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, für
das Unternehmen wichtige tarifvertragliche Rege-
lungen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen so-
wie Mitbestimmungsrechte beachten
d) wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages nennen
e) Bereitschaft zu lebensbegleitendem Lernen ent-
wickeln und berufsbezogene Fortbildungsmög-
lichkeiten ermitteln
1.3Sicherheit und Gesundheits-
schutz am Arbeitsplatz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.3)
a) Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit am Ar-
beitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer
Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes
anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden be-
schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämp-
fung ergreifen
1.4Umweltschutz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun-
gen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen,
insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt-
schutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-
schonenden Energie- und Materialverwendung
nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Entsorgung zuführen
2Geschäftsprozesse
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2)
 
2.1Leistungsprozesse
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.1)
a) den Prozess der Leistungserstellung im Ausbil-
dungsbetrieb beschreiben
b) Wirtschaftlichkeit betrieblicher Leistungen beur-
teilen
c) die Rolle von Kunden und Lieferanten für die Leis-
tungserstellung erläutern
2
2.2Betriebliche Organisation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.2)
a) Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Aufga-
ben im Ausbildungsbetrieb unterscheiden und die
eigene Tätigkeit in Geschäftsprozesse einordnen
b) die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Or-
ganisationseinheiten beschreiben, insbesondere
Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse
darstellen
3Arbeitsorganisation
und Arbeitstechniken
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3)
 
3.1Information und Kommunikation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.1)
a) fachbezogene, auch englischsprachige, Informa-
tionsquellen auswerten
b) Gespräche situationsgerecht führen und Informa-
tionen aufgabenbezogen bewerten, Protokolle
anfertigen
c) Daten und Sachverhalte adressatengerecht prä-
sentieren
d) betriebsspezifische Dokumentationswerkzeuge
auswählen und anwenden
e) Präsentationswerkzeuge und -techniken einset-
zen
f) betriebsspezifische Fachterminologie anwenden
g) Ergebnisse des Softwareentwicklungsprozesses
präsentieren
 2 
3.2Arbeitsplanung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.2)
a) Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für
den eigenen Arbeitsbereich festlegen, Termine
planen und abstimmen
b) den eigenen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung
betrieblicher Vorgaben und ergonomischer
Aspekte gestalten
c) Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorgani-
sation und der Arbeitsgestaltung vorschlagen
d) Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich
einsetzen
2  
3.3 Teamarbeit, Projektmanagement
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.3)
a) Aufgabenanalyse durchführen und über die Form
der Arbeitsorganisation entscheiden
b) Aufgaben planen und im Team bearbeiten, Ergeb-
nisse abstimmen und auswerten
3  
c) Methoden des Projektmanagements anwenden
d) Zusammenarbeit aktiv gestalten, Möglichkeiten
zur Konfliktregelung anwenden
  2