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Artikel 2 - Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen (9. FuttMRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Futtermittel-Probenahme- und -Analyse-Verordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. März 2007 FuttMProbV § 12

§ 12 der Futtermittel-Probenahme- und -Analyse-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2000 (BGBl. I S. 226), die zuletzt durch § 3 Abs. 22 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Für die

1.
Vorbereitungen der Proben zur Analyse,

2.
im Analyseverfahren verwendeten Reagenzien und Geräte,

3.
Anwendung von Analysemethoden und die Formulierung der Ergebnisse

bei den in der Anlage genannten Stoffen gelten die allgemeinen Bestimmungen der Nummer 1 der Anlage der in Satz 1 genannten ersten Richtlinie."

2.
In Absatz 2 werden die Sätze 2 und 3 wie folgt gefasst:

„Sofern keine Methoden nach Satz 1 vorliegen, ist die amtliche Untersuchung nach den Methoden aus dem Handbuch der Landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsmethodik (VDLUFA-Methodenbuch), Band III „Die chemische Untersuchung von Futtermitteln", 5. Ergänzungslieferung 2004, oder aus dem Handbuch Band VII „Umweltanalytik", 2. Auflage 2003, des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) durchzuführen. Bezugsquelle der Methodenbücher ist der VDLUFA-Verlag, Obere Langgasse 40, D-67346 Speyer."



 

Zitierungen von Artikel 2 Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 9. FuttMRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. FuttMRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.07.2012 BGBl. I S. 1535
Artikel 3 11. FuttMRÄndV Aufhebung der Futtermittel-Probenahme- und -Analyse-Verordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2000 (BGBl. I S. 226), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. März 2007 (BGBl. I S. 335) geändert worden ist, wird ...