Tools:
Update via:
Artikel 3 - Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen (9. FuttMRÄndV k.a.Abk.)
Artikel 3 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Futtermittelverordnung in der ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Anzeige
Zitierungen von Artikel 3 Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 9. FuttMRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
9. FuttMRÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Futtermittelverordnung
B. v. 24.05.2007 BGBl. I S. 770
Bekanntmachung FuttMVNB
... Grund des Artikels 3 der Neunten Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen vom 14. März ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7646/a149452.htm