Bekanntmachung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 5/03 - (zu § 27a Absatz 1 Nummer 3 SGB V) (BVerfGE20070228 k.a.Abk.)

B. v. 14.03.2007 BGBl. I S. 350 (Nr. 10)
Geltung ab 24.03.2007; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 24. März 2007 SGB V

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2007 - 1 BvL 5/03 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 27a Absatz 1 Nummer 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit die Leistung medizinischer Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) durch die gesetzliche Krankenversicherung auf Personen beschränkt ist, die miteinander verheiratet sind.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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