Die
Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom
22. März 2007 (BGBl. I S. 354), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 138 Abs. 1 werden die Wörter „die bei einem deutschen Gericht zugelassenen" gestrichen.
- 2.
- In § 142 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „bei einem Gericht des Gerichtsbezirks zugelassenen" durch die Wörter „in dem Gerichtsbezirk niedergelassenen" ersetzt.
Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung
G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 513