Artikel 24 - GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)

G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Geltung ab 01.04.2007, abweichend siehe Artikel 46
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Artikel 24 Änderung der Schiedsamtsverordnung


Artikel 24 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2008 SchiedsamtsV § 1, § 11

Die Schiedsamtsverordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 827-10, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 59 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242), wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird jeweils das Wort „sieben" durch das Wort „vier" ersetzt.

bb)
In Satz 3 werden die Wörter „Verbände der" gestrichen.

b)
In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Verbände der" gestrichen.

c)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird jeweils das Wort „sieben" durch das Wort „vier" ersetzt.

bb)
In Satz 4 werden die Wörter „den Bundesverbänden der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und den Verbänden der Ersatzkassen" durch die Wörter „dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen" ersetzt.

2.
§ 11 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 werden die Wörter „Bundesverband der Ortskrankenkassen" durch die Wörter „Spitzenverband Bund der Krankenkassen" ersetzt.

b)
In Satz 3 werden die Wörter „Bundesverband, Verband der Ersatzkassen" durch die Wörter „den Ersatzkassen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 24 GKV-WSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 24 GKV-WSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-WSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise
 
Artikel 46 GKV-WSG Inkrafttreten (vom 31.12.2011)
... 6, Nr. 8 bis 14, Artikel 22 Nr. 1 bis 6, Nr. 10 bis 16, Artikel 23 Nr. 1, Nr. 4a bis 5, Artikel 24 , Artikel 25 Nr. 3 Buchstabe b, Artikel 25a, Artikel 26 bis 28, 29 Nr. 3, Artikel 30 Nr. 4 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 16 GKV-VSG Änderung der Schiedsamtsverordnung
... Gliederungsnummer 827-10, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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