Artikel 39 - GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)

G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Geltung ab 01.04.2007, abweichend siehe Artikel 46
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Artikel 39 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen


Artikel 39 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 VANeuOÜG § 7

In § 7 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190, 2256) wird die Angabe „1. Januar 2007" durch die Angabe „31. Dezember 2008" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 39 GKV-WSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 39 GKV-WSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-WSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 46 GKV-WSG Inkrafttreten (vom 31.12.2011)
... bb, Artikel 19 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 2, Nr. 4 Buchstabe a, Artikel 20 Nr. 2, Artikel 39 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. (6) In Artikel 1 Nr. 149 tritt § ...


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