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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.12.2010 aufgehoben
§ 8 - Milchfett-Verarbeitungs-Verordnung (MilchfettVV k.a.Abk.)
Artikel 1 V. v. 22.03.2007 BGBl. I S. 474 (Nr. 11); aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
Geltung ab 31.03.2007; FNA: 7847-11-6-14 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 31.03.2007; FNA: 7847-11-6-14 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 8 Kleinverwender
§ 8 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Wer als Kleinverwender an Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1898/2005 teilnehmen will, muss jedem Verkäufer von Interventionsbutter, beihilfefähigen Erzeugnissen oder Zwischenerzeugnissen, jeweils gekennzeichnet, eine Verpflichtungserklärung in dreifacher Ausfertigung vorlegen. Die Verpflichtungserklärung muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Name und Anschrift,
- 2.
- Name und Anschrift des Verkäufers,
- 3.
- die Erklärungen nach Artikel 41 Abs. 1 Buchstabe a und b und Artikel 42 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1898/2005.
(2) Wer Interventionsbutter, beihilfefähige Erzeugnisse oder Zwischenerzeugnisse, jeweils gekennzeichnet, an Kleinverwender verkauft, hat der zuständigen Zollstelle bis zum Ablauf des Folgemonats die im Vormonat an den jeweiligen Kleinverwender gelieferte Menge einschließlich Lieferanschrift, Rechnungs- oder Lieferdatum sowie Datum und Nummer der zugehörigen Mitteilung der Bundesanstalt oder einer anderen Interventionsstelle über die Zuschlagserteilung zu melden. Die in Satz 1 genannte Zollstelle meldet diese Angaben unverzüglich an die Bundesanstalt.
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Zitierungen von § 8 Milchfett-Verarbeitungs-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 MilchfettVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MilchfettVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 MilchfettVV Zuständigkeit
... gelegen ist. (3) Zuständige Zollstelle im Sinne des § 7 Abs. 2 und § 8 ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk der Betrieb desjenigen Herstellers oder Verarbeiters ...
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