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Artikel 4 - Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (InsVerfVereinfG k.a.Abk.)
Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
Artikel 3 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 370) wird aufgehoben.
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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 InsVerfVereinfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InsVerfVereinfG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 5 InsVerfVereinfG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... 2007 (BGBl. I S. 370) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 4 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige Wortlaut wird Absatz ...
Artikel 6 InsVerfVereinfG Inkrafttreten
... am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Artikel 4 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 5 tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7672/a149703.htm