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Artikel 6 - Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (InsVerfVereinfG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



Artikel 1 bis 3 treten am ersten Tag des dritten auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft. Artikel 4 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 5 tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. April 2007.

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