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Artikel 4 - Fünftes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (5. EisenbRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. April 2007.

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