Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen vom 19. Oktober 2005 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. EU Nr. L 299 S. 62) für die Europäische Gemeinschaft in Kraft tritt. Das Datum des Inkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. *)
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- Anm. der Red.: tritt gemäß Bekanntmachung vom 12. Juni 2007 (BGBl. I S. 1058) am 1. Juli 2007 in Kraft
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
B. v. 12.06.2007 BGBl. I S. 1058