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Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (1. AEntGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. April 2007.

 
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