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Artikel 1 - Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (6. BSAVfVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Artikel 1 ändert mWv. 1. Mai 2007 BSAVfV § 1a (neu), § 1b (neu), § 2, § 6, § 12, § 13, § 16, Anlage 1 (neu), Anlage
Die Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2552) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach § 1 werden folgende Vorschriften eingefügt:
§ 1a Zulassung der elektronischen Form
Beim Bundessortenamt können in folgenden Antragsverfahren elektronische Dokumente eingereicht werden:- 1.
- Sortenschutz,
- 2.
- Sortenzulassung.
(1) Die elektronischen Dokumente sind in der in Anlage 1 bezeichneten Art und Weise einzureichen.(2) Die elektronischen Dokumente können ebenfalls ohne elektronische Signatur in Papierform eingereicht werden. In diesem Fall sind der nach dem Ausdrucken automatisch erzeugte 2D-Barcode und die handschriftliche Unterschrift zwingend notwendig." - 2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 wird nach dem Wort Termin" das Wort vollständig" eingefügt.
- b)
- In Absatz 3 Nr. 1 wird die Angabe Anlage" durch die Angabe Anlage 2" ersetzt.
- 3.
- Dem § 6 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt:
Soweit in den jeweiligen Artikeln 1 bis 3 der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG auf die Anhänge dieser Richtlinien verwiesen wird, wendet das Bundessortenamt die Anhänge in der jeweils geltenden Fassung an. Werden diese Anhänge geändert, wendet das Bundessortenamt die Anhänge in der geänderten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung mit Beginn des in der Änderungsrichtlinie festgelegten Anwendungstages an." - 4.
- In § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 wird jeweils die Angabe Anlage" durch die Angabe Anlage 2" ersetzt.
- 5.
- Dem § 16 wird folgender Absatz 3 angefügt:
(3) Statt der Formulare in elektronischer Form, die § 1b entsprechen, dürfen bis zum 31. Dezember 2007 die bis zum 31. Dezember 2006 auf der Internetseite des Bundessortenamtes zur Verfügung gestellten elektronischen Formulare weiterverwendet werden." - 6.
- Vor der bisherigen Anlage wird folgende Anlage 1 eingefügt:
Anlage 1 (zu § 1b Abs. 1)- 1.
- Die elektronischen Dokumente sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und an das Bundessortenamt im Wege der Dateiübertragung mittels des Protokolls HTTP-S (Hyper Text Transfer Protocol Secure) zu übermitteln.
Die offene Übertragung als Dateianhang an eine elektronische Nachricht (E-Mail) ist nicht erlaubt.
Die Übermittlung auf Datenträgern ist nicht zugelassen. - 2.
- Zur qualifizierten elektronischen Signatur sind die aktuellen Hinweise auf der Internetseite
http://www.bundessortenamt.de/signatur
zu beachten.
Die Signatur bezieht den Antrag mit allen seinen Anlagen ein. - 3.
- Das elektronische Dokument muss folgenden Formatbedingungen genügen:
- a)
- Antrag mit Technischem Fragebogen
Adobe PDF 1.6 (Portable Document Format) und höher (gemäß den bereitgestellten Anträgen), Formatänderungen sind nicht erlaubt, - b)
- Anlagen
- aa)
- Adobe PDF 1.3 (Portable Document Format) und höher
- bb)
- Microsoft Word 97 und höher
- cc)
- Microsoft Excel 97 und höher
- dd)
- ASCII (American Standard Code for Information Interchange)
- ee)
- JPEG (Joint Photographic Experts Group).
- 4.
- Die Dateinamen für Anlagen müssen einer der folgenden Bedingungen genügen:
- a)
- Bezeichnung Anlage" mit fortlaufender Nummer
- -
- Beispiel 1: Anlage1.pdf
- -
- Beispiel 2: Anlage2.doc,
- b)
- Bezeichnung Anlage" mit inhaltlicher Kurzbezeichnung (Dateiname einschließlich dessen Erweiterung: maximal 25-stellig, ohne Sonderzeichen; Umlaute sind zu umschreiben)
- -
- Beispiel 3: Anlage Vollmacht.pdf
- -
- Beispiel 4: Anlage Zeitvorrang.pdf
- -
- Beispiel 5: Anlage Foto1.jpg.
- 5.
- Die Anlagen können für die Übersendung in einer Archivdatei des Formates ZIP zusammengefasst werden. Das ZIP-Archiv darf keine anderen ZIP-Archive und keine Verzeichnisstrukturen enthalten. In einem ZIP-Archiv sollen nur Dateien abgelegt werden, die zu einem Antrag gehören
- -
- Beispiel 6: Anlage.zip."
- 7.
- Die bisherige Anlage wird neue Anlage 2; in ihr wird die Angabe Anlage" durch die Angabe Anlage 2" ersetzt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7687/a149831.htm