Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit (1. RingfSchleimKrVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.04.2007 BGBl. I S. 586 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 22.10.2007 BGBl. I S. 2494
Geltung ab 01.05.2007
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Artikel 2 Neubekanntmachung



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



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