Artikel 45 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (2. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594 (Nr. 17); Geltung ab 05.05.2007, abweichend Artikel 13 am 01.01.2008
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Artikel 45 Aufhebung der AFG-Anpassungsverordnung 1997


Artikel 45 ändert mWv. 5. Mai 2007 AFGAnpV 1997

(810-1-57)

Die AFG-Anpassungsverordnung 1997 vom 26. Mai 1997 (BGBl. I S. 1305) wird aufgehoben.



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