Artikel 69 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (2. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594 (Nr. 17); Geltung ab 05.05.2007, abweichend Artikel 13 am 01.01.2008
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Artikel 69 Aufhebung der Energieverordnung



(V-10)

Die Energieverordnung vom 1. Juni 1988 (GBI. I Nr. 10 S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 19 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182), wird aufgehoben.



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