Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2013 aufgehoben
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§ 11 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print/zur Mediengestalterin Digital und Print (MedienGDiPriAusbV k.a.Abk.)

V. v. 02.05.2007 BGBl. I S. 628 (Nr. 18); aufgehoben durch § 10 V. v. 26.04.2013 BGBl. I S. 1173
Geltung ab 01.08.2007; FNA: 806-22-1-31 Berufliche Bildung
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§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 11 ändert mWv. 1. August 2007 Dig/PrintMedAusbV SchrSetzAusbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter für Digital- und Printmedien/zur Mediengestalterin für Digital- und Printmedien vom 4. Mai 1998 (BGBl. I S. 875), geändert durch die Verordnung vom 4. Juli 2002 (BGBl. I S. 2566), und die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schriftsetzer/zur Schriftsetzerin vom 21. April 1993 (BGBl. I S. 496) außer Kraft.



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