Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung (1. SLVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.05.2007 BGBl. I S. 654 (Nr. 18); Geltung ab 08.05.2007
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Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium der Verteidigung kann den Wortlaut der Soldatenlaufbahnverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. SLVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. SLVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Soldatenlaufbahnverordnung
B. v. 08.06.2007 BGBl. I S. 1098
Bekanntmachung SLVNB
... Grund des Artikels 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung vom 2. Mai 2007 (BGBl. I S. ...


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