Tools:
Update via:
Eingangsformel * - Umweltschadensgesetz (USchadG)
neugefasst durch B. v. 05.03.2021 BGBl. I S. 346
Geltung ab 14.11.2007; FNA: 2129-47 Umweltschutz
| |
Geltung ab 14.11.2007; FNA: 2129-47 Umweltschutz
| |
Eingangsformel *
Eingangsformel * hat 1 frühere Fassung
---
- *
- Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 56), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/1010 (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115) geändert worden ist.
Text in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Umweltschadensgesetzes B. v. 5. März 2021 BGBl. I S. 346 m.W.v. 1. September 2021
Frühere Fassungen von Eingangsformel * USchadG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.09.2021 | Bekanntmachung der Neufassung des Umweltschadensgesetzes vom 05.03.2021 BGBl. I S. 346 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7698/a277105.htm