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Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (USchadGEG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Das Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe § 22" durch die Angabe die §§ 22 und 22a" ersetzt.
- 2.
- Nach § 22 wird folgender § 22a eingefügt:
§ 22a Schäden an Gewässern(1) Eine Schädigung der Gewässer im Sinn des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf- 1.
- den ökologischen oder chemischen Zustand eines oberirdischen Gewässers oder Küstengewässers,
- 2.
- das ökologische Potential oder den chemischen Zustand eines künstlichen oder erheblich veränderten oberirdischen Gewässers oder Küstengewässers oder
- 3.
- den chemischen oder mengenmäßigen Zustand des Grundwassers
(2) Hat ein Verantwortlicher nach dem Umweltschadensgesetz eine Schädigung der Gewässer verursacht, so trifft er die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Anhang II Nr. 1 der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. EU Nr. L 143 S. 56).(3) Weitergehende Vorschriften über Schädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen von Gewässern sowie deren Sanierung bleiben unberührt."
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 USchadGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
USchadGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986
Artikel 8 GeROG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), wird wie folgt geändert: § ...
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