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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben
§ 3 - Einmalzahlungsgesetz 2005, 2006 und 2007 (EzG 2007)
Artikel 1 G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 746 (Nr. 21); aufgehoben durch Artikel 35 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 01.12.2006; FNA: 2032-29 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Geltung ab 01.12.2006; FNA: 2032-29 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 3 Sanitätsoffiziersanwärterinnen und Sanitätsoffiziersanwärter
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Für Sanitätsoffiziersanwärterinnen und Sanitätsoffiziersanwärter mit Anspruch auf Ausbildungsgeld gilt § 1 entsprechend.
Zitierungen von § 3 EzG 2007
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 EzG 2007 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EzG 2007 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 EzG 2007 Zahlung
... Der Anspruch auf den jeweiligen Teilbetrag nach den §§ 1, 2, 3 oder § 4 entsteht für die Berechtigten nur einmal. Beim Zusammentreffen mehrerer ... Berechtigten nur einmal. Beim Zusammentreffen mehrerer Ansprüche nach den §§ 1, 2, 3 oder § 4 sind die jeweiligen Verhältnisse am Ersten des jeweils maßgebenden Monats ... zu berücksichtigen. (4) Bei Berechnungen nach den §§ 1 bis 4 sind Bruchteile eines Cents unter 0,5 abzurunden und Bruchteile eines Cents von 0,5 und mehr ...
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