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Artikel 4 - Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen (KGÜAG)
G. v. 18.05.2007 BGBl. I S. 757, 2547 i.V.m. B. v. 28.03.2008 BGBl. II 2008 S. 235
Geltung ab 29.02.2008, abweichend siehe Artikel 5
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Geltung ab 29.02.2008, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 4 Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
gesamter Text siehe Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
Zitierungen von Artikel 4 KGÜAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 KGÜAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KGÜAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 5 KGÜAG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 1 § 14 Abs. 3 und § 16 Abs. 2 sowie die Artikel 2 und 4 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Berichtigung des Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
B. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2547
Berichtigung KGÜAGBer
... Satz 1 des Kulturgüterrückgabegesetzes betreiben." " 4. In Artikel 4 § 2 Abs. 3 sind die Wörter dem für Angelegenheiten der Kultur und der Medien ... der Bundesregierung für Kultur und Medien" zu ersetzen. 5. In Artikel 4 § 3 Abs. 4 Satz 2 ist vor der Angabe §§ 8 und 12" das Wort ...
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