Artikel 5 - Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen (KGÜAG)

G. v. 18.05.2007 BGBl. I S. 757, 2547 i.V.m. B. v. 28.03.2008 BGBl. II 2008 S. 235
Geltung ab 29.02.2008, abweichend siehe Artikel 5
| |

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 29. Februar 2008 KultGüRückG

(1) Artikel 1 § 14 Abs. 3 und § 16 Abs. 2 sowie die Artikel 2 und 4 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (BGBl. 2007 II S. 626) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt; gleichzeitig tritt das Kulturgüterrückgabegesetz vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3162), geändert durch Artikel 80 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), außer Kraft.

(3) Der Tag, an dem das Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut nach seinem Artikel 21 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.




---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Mai 2007.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed