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Artikel 6 - Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen (FluLärmGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Juni 2007.

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