Zitierungen von § 3 Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SchadStProtAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchadStProtAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 SchadStProtAG Bußgeldvorschriften (vom 15.12.2020)
...  1. entgegen Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 oder 2, jeweils in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 , eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2873
Artikel 1 SchadStProtAGÄndG Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
... bis 4" und die Angabe „15" durch die Angabe „13" ersetzt. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 1. entgegen Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 oder 2, jeweils in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 , eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder ...
Artikel 2 SchadStProtAGÄndG Folgeänderungen
... geändert: 1. § 31 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „ § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 5 Absatz 2 bis 6 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über ... gilt entsprechend." 2. Absatz 9 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „ § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 5 Absatz 2 bis 6 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über ... 2. § 7 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „ § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 5 Absatz 2 bis 6 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed