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Zitierungen von § 6 Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SchadStProtAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchadStProtAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2873
Artikel 1 SchadStProtAGÄndG Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
... einzustellen sind, ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten." 4. Dem § 6 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Übermittlung gibt das ...
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