§ 10 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Oberflächenbeschichter/zur Oberflächenbeschichterin (OberflbeschAusbV k.a.Abk.)

V. v. 26.04.2005 BGBl. I S. 1149
Geltung ab 01.08.2005; FNA: 806-22-1-4 Berufliche Bildung

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Galvaniseur/zur Galvaniseurin vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1607) außer Kraft.



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