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Artikel 5 - Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze (ZFdGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Artikel 1, 3, 4, 4a und 5 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 15. Juni 2007 in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Juni 2007.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 ZFdGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZFdGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 ZFdGuaÄndG Inkrafttreten
... Artikel 1, 3, 4, 4a und 5 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 15. Juni 2007 ...