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Zitierungen von § 1 Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 DtBaEntsBeitrBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DtBaEntsBeitrBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
DGSD-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 786
Artikel 7 DGSD-UG Änderung der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
... § 1 der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer ...
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und zur Aufhebung der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH
V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1711
Artikel 1 EntsBeitrBVÄndV Änderung der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
... Mai 2015 (BGBl. I S. 786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Der Entschädigungseinrichtung ... wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „ § 1 Der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH werden die Aufgaben und ...
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