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Zitierungen von § 2 Einundzwanzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 21. AnrV-BG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 21. AnrV-BG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 21. AnrV-BG
... gilt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet zur Feststellung der in § 2 genannten Leistungen, soweit die Ansprüche in der Zeit vom 1. Juli 2007 an bestehen.  ...
Anlage 21. AnrV-BG (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente in den neuen Ländern für die Zeit ab 1. Juli 2007