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Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes (1. BGSGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 25.08.1998 BGBl. I S. 2486; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.06.2007 BGBl. I S. 1142
Geltung ab 01.09.1998
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Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. September 1998 in Kraft.

(2) (aufgehoben)



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Frühere Fassungen von Artikel 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.06.2007Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes
vom 26.06.2007 BGBl. I S. 1142

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. BGSGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BGSGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes
G. v. 26.06.2007 BGBl. I S. 1142
Artikel 1 2. BGSGÄndGÄndG
...  2 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes vom 25. August 1998 ...