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Zitierungen von § 1 Gesetz zur Mitübernahme der Schulden und Rechte des ERP-Sondervermögens in die Bundesschuld und in das Bundesvermögen, über die Zuführung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen an den Bundeshaushalt sowie über die Einbringung von ERP-Vermögen in die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ERP-SMuVEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ERP-SMuVEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 ERP-SMuVEG
... Innenverhältnis zum ERP-Sondervermögen ist der Bund alleiniger Schuldner der nach § 1 übernommenen Verbindlichkeiten und alleiniger Gläubiger der nach § 1 ... nach § 1 übernommenen Verbindlichkeiten und alleiniger Gläubiger der nach § 1 übernommenen Kreditforderungen und sonstigen Rechte. ...
§ 3 ERP-SMuVEG
... Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Tilgung der nach § 1 vom Bund mitübernommenen Verbindlichkeiten des ERP-Sondervermögens Kredite bis zur ...
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