Artikel 4 - Erste Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt (1. UmwRSeeSÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.06.2007 BGBl. I S. 1177 (Nr. 28); Geltung ab 30.06.2007
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Artikel 4 Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2007 SchSG Anlage

Die Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2860), das zuletzt durch Artikel 323 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Abschnitt A Nr. 11.3 werden die Angaben zu Regel 18 gestrichen.

2.
Abschnitt E wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 19 wird am Ende der Punkt gestrichen.

b)
Folgende Nummer 20 wird angefügt:

„20. Richtlinien für die Probennahme von Bunkeröl zur Feststellung der Einhaltung von Anlage VI von MARPOL 73/78 (MEPC.96(47))

Angenommen am 8. März 2002 (Verkehrsblatt 2005 S. 262)."

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Zitierungen von Artikel 4 Erste Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 1. UmwRSeeSÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. UmwRSeeSÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 27.08.2007 BGBl. I S. 2193
Artikel 3 9. SchSAV Änderung der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz
... zum Schiffssicherheitsgesetz vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2860), das zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Juni 2007 (BGBl. I S. 1177) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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