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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen für das Verbringen bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Inland (BAnz2007S701AufhV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2007 BGBl. I S. 1183 (Nr. 28); Geltung ab 30.06.2007

Artikel 1



§ 4 Satz 2 der Verordnung zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen für das Verbringen bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Inland vom 17. Januar 2007 (BAnz. S. 701) wird wie folgt gefasst:

„Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft."