Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PharmRefAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PharmRefAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PharmRefAusbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... zum Geprüften Pharmareferenten/zur Geprüften Pharmareferentin nach den §§ 2 bis 8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 2 PharmRefAusbV Zulassungsvoraussetzungen (vom 08.12.2017)
... Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten nach § 3 hat, und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 2. eine mindestens ... (2) Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten nach § 3 haben und kann auch im Handel oder Vertrieb erworben worden sein. (3) Abweichend von ...
§ 4 PharmRefAusbV Durchführung der Prüfung
... Die Prüfung ist in den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Qualifikationsbereichen schriftlich in Form von anwendungsbezogenen ... in Form von anwendungsbezogenen Aufgaben durchzuführen. Die Prüfung des in § 3 Abs. 1 Nr. 4 genannten Qualifikationsbereiches erfolgt integrativ im Rahmen des Fachgesprächs ... gestellten Situationsbeschreibung und soll Inhalte der Qualifikationsbereiche des § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 berücksichtigen. Dabei soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, ... zu können. Hierbei ist nachzuweisen, dass die Qualifikationen gemäß § 3 handlungsorientiert eingesetzt werden können. Das Fachgespräch dauert in der Regel 30 ... (5) Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung in den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Qualifikationsbereichen eine mangelhafte Leistung erbracht, ist in ...
§ 6 PharmRefAusbV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
...  (2) Die schriftlichen Prüfungsleistungen in den drei Qualifikationsbereichen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 sind einzeln zu bewerten. (3) Die Prüfungsleistung im Fachgespräch nach ... bis 3 sind einzeln zu bewerten. (3) Die Prüfungsleistung im Fachgespräch nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 4 ist zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827, 2018 I 131
Artikel 9 5. FortbVÄnduAufhV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin
... sowie die Benennung und die jeweilige Punktebewertung der Qualifikationsbereiche nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 , 2. die Prüfungsform „Fachgespräch" sowie die Benennung und die ... sowie die Benennung und die Punktebewertung des Qualifikationsbereiches nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 , 3. die Gesamtnote nach Absatz 3 und 4. gegebenenfalls die Befreiungen ...