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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 PharmRefAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PharmRefAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 PharmRefAusbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... zum Geprüften Pharmareferenten/zur Geprüften Pharmareferentin nach den §§ 2 bis 8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 5 PharmRefAusbV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen (vom 17.12.2019)
... des Prüfungsausschusses zugrunde zu legen. Vom Fachgespräch nach § 4 Absatz 4 kann nicht befreit ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7776/v150580.htm