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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 PharmRefAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PharmRefAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PharmRefAusbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... zum Geprüften Pharmareferenten/zur Geprüften Pharmareferentin nach den §§ 2 bis 8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 8 PharmRefAusbV Zeugnisse (vom 17.12.2019)
... als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. Jede Befreiung nach § 5 ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderen vergleichbaren ...
Anlage 2 PharmRefAusbV (zu § 8) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... die Gesamtnote als Zahl, 6. die Gesamtnote in Worten, 7. Befreiungen nach § 5 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827, 2018 I 131
Artikel 9 5. FortbVÄnduAufhV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin
...  3. die Gesamtnote nach Absatz 3 und 4. gegebenenfalls die Befreiungen nach § 5 . Jede Befreiung nach Satz 3 Nummer 4 ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des ...
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