Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung des Bundesfernstraßengesetzes (FStrGNeuB k.a.Abk.)

B. v. 28.06.2007 BGBl. I S. 1206 (Nr. 29); Geltung ab 17.12.2006
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 17. Dezember 2006 FStrG

Auf Grund des Artikels 14 des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833, 2007 I S. 691) wird nachstehend der Wortlaut des Bundesfernstraßengesetzes in der seit dem 17. Dezember 2006 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 20. Februar 2003 (BGBl. I S. 286),

2.
den am 30. April 2005 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 2005 (BGBl. I S. 1128),

3.
den am 17. Dezember 2006 in Kraft getretenen Artikel 2 des eingangs genannten Gesetzes.

gesamter Text inklusive Änderungshistorie siehe Bundesfernstraßengesetz - FStrG



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