Eingangsformel - Siebente Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (7. GGVBinSchÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.06.2007 BGBl. I S. 1222 (Nr. 29); Geltung ab 01.01.2007, abweichend siehe Artikel 2
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Eingangsformel



Auf Grund des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 und 5 sowie § 7a und des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1998 (BGBl. I S. 3114), von denen § 3 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 2 und § 7a Abs. 2 zuletzt durch Artikel 294 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) sowie § 3 Abs. 5 durch Artikel 45 Nr. 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach Anhörung der in § 7a des Gefahrgutbeförderungsgesetzes genannten Verbände, Sicherheitsbehörden und -organisationen:



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