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Anlage 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau (FitnessKfmAusbV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 04.07.2007 BGBl. I S. 1252 (Nr. 29)
Geltung ab 01.08.2007; FNA: 806-22-1-36 Berufliche Bildung

Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau - Sachliche Gliederung -


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
123
1Sport und Bewegung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)
a) individuelle Eingangschecks durchführen
b) individuelle Trainingspläne erstellen und umsetzen
c) anatomische, physiologische und ernährungsbezogene Aspekte
berücksichtigen
d) Personen verschiedener Zielgruppen über sportliche Maß-
nahmen als Gesundheitsvorsorge beraten
e) Trainingsmethoden und Bewegungstechniken anwenden
2Geschäfts- und
Leistungsprozess
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)
 
2.1Betriebliche Ablauforganisation,
Qualitätssicherung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1)
a) betriebliche Ablauforganisation und Geschäftsprozesse erläu-
tern, Informationsflüsse, Entscheidungswege und Schnittstellen
berücksichtigen
b) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich an-
wenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits-
prozessen beitragen
c) den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufrieden-
heit beschreiben und die Auswirkungen auf das Betriebsergeb-
nis darstellen
d) Nutzungs-, Belegungs- und Personaleinsatzpläne erstellen
e) Prozess- und Erfolgskontrollen vornehmen und Korrekturmaß-
nahmen ergreifen
2.2Leistungsangebote
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2)
a) Ausübungs- und Organisationsformen des Freizeit-, Breiten-
und Leistungssports bei der Umsetzung von Leistungsangebo-
ten berücksichtigen
b) Funktionen und Wirkungen von Leistungsangeboten im Sport-
und Fitnessbereich darstellen
c) zielgruppenorientierte Argumente für die Teilnahme an sport-
lichen und außersportlichen Angeboten erarbeiten
d) Sport- und Fitnessangebote sowie ergänzende Leistungen ent-
wickeln und anbieten
e) Vorschläge für die Ausgestaltung des Dienstleistungsangebots
erarbeiten
f) Leistungsbereitstellung und Vertragserfüllung überwachen, bei
Abweichungen korrigierende Maßnahmen einleiten
2.3Beschaffung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3)
a) Bedarf an Produkten und Dienstleistungen Dritter ermitteln
b) Waren annehmen, kontrollieren und bei Beanstandungen Maß-
nahmen einleiten; Lagerung überwachen
c) Ausschreibungen vorbereiten, Angebote einholen; Informationen
von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichts-
punkten auswerten
d) Bestellungen planen und durchführen; Beschaffungsmöglich-
keiten nutzen
e) erbrachte Dienstleistungen Dritter prüfen und bei Beanstandung
Maßnahmen einleiten
3Marketing
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3)
 
3.1Märkte und Zielgruppen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.1)
a) bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise,
Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
b) betriebsbezogenes Nachfragepotenzial für Dienstleistungen er-
mitteln
c) Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und
Märkten sowie für die Vermarktung der Dienstleistungen aus-
werten und nutzen
d) Mitgliederwerbungs- und Rückgewinnungsaktionen durchführen
e) bei der Entwicklung und Umsetzung von Marketingkonzepten
mitwirken; Medien einsetzen
3.2Verkauf
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.2)
a) Produkte und Dienstleistungen anbieten und verkaufen, recht-
liche Regelungen berücksichtigen
b) Verkaufsgespräche führen und nachbereiten
c) Mitgliedsverträge abschließen
d) Vertriebsformen und -wege nutzen
e) Wechselwirkungen zwischen Kundenerwartungen und betrieb-
lichen Leistungen beachten
3.3Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.3)
a) an der Gestaltung von Werbebotschaften mitwirken
b) Werbekonzepte entwickeln
c) Werbemittel und -träger auswählen und einsetzen
d) Kosten für Werbeaktionen kalkulieren
e) Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berück-
sichtigen
f) mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen
durchführen
4Planung und Organisation von
Veranstaltungen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)
a) Veranstaltungen konzipieren und organisieren
b) Planungshilfen erstellen und anwenden
c) organisatorische und technische Voraussetzungen für Veranstal-
tungen prüfen, rechtliche Rahmenbedingungen beachten
d) Veranstaltungen koordinieren und Mitwirkende betreuen
e) Veranstaltungen abrechnen und auswerten
5Technischer Betriebsablauf,
Betriebssicherheit
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5)
a) sportspezifische Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Be-
triebs- und Dienstanweisungen, Hygienevorschriften und allge-
meine Sicherheitsbestimmungen anwenden
b) den laufenden Betrieb im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
kontrollieren und beaufsichtigen; bei Störungen Maßnahmen
einleiten
c) Maßnahmen zur Einhaltung der Betriebssicherheit von Sport-
einrichtungen, Anlagen und Geräten planen, veranlassen und
dokumentieren
d) Pflege und Instandhaltung von Sporteinrichtungen, Anlagen und
Geräten veranlassen
6Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6)
 
6.1Rechnungsvorgänge und Kalkulation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6.1)
a) Geschäftsvorgänge für das betriebliche Rechnungswesen be-
arbeiten
b) Beiträge einziehen
c) Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungs-
rechnung erläutern
d) Kosten ermitteln und erfassen, Ausgaben überwachen
e) Einzelmaßnahmen kalkulieren
6.2Betriebliches Rechnungswesen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6.2)
a) Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung
und Kontrolle beschreiben
b) den betrieblichen Kontenplan anwenden
c) Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbei-
ten
d) Berechnung von Steuern vorbereiten, Gebühren und Beiträge
berechnen
e) vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluss durchführen, In-
ventur durchführen
f) Leistungen bewerten und verrechnen
g) Finanzierungsarten und -formen unterscheiden, bewerten und
nutzen; Finanzpläne erstellen
6.3Controlling
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6.3)
a) Ergebnisse des betrieblichen Rechnungswesens zum Zweck der
Steuerung und Kontrolle anwenden, insbesondere betriebliche
Kennzahlen auswerten
b) Statistiken erstellen, zur Vorbereitung von Entscheidungen be-
werten und aufbereiten
7Personalwirtschaft
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7)
a) Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Ar-
beitsverhältnissen bearbeiten, insbesondere Arbeitsverträge
vorbereiten
b) Auswirkungen unterschiedlicher Vertragsformen für Beschäfti-
gungsverhältnisse und flexibler Arbeitszeiten auf die Planung
des Personaleinsatzes sowie auf die Leistungserstellung be-
rücksichtigen
c) Positionen der Entgeltabrechnung erklären
d) Einsatz von internen und externen Personaldienstleistungen
planen


Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
123
1Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1)
 
1.1Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.1)
a) unterschiedliche Aufgaben, Strukturen und Rechtsformen im
Sport- oder Fitnessbereich darstellen
b) Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes
im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben
c) Aufbau, Struktur und Leitbild des Betriebes erläutern
d) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
e) Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
f) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschafts-
organisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Be-
rufsvertretungen beschreiben
1.2Berufsbildung, arbeits- und
sozialrechtliche Grundlagen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.2)
a) die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststel-
len und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System be-
schreiben
b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung
vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken
zu seiner Umsetzung beitragen
c) Fachinformationen nutzen
d) lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für die berufliche
und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene
Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
e) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften so-
wie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Rege-
lungen beachten
1.3Sicherheit und Gesundheits-
schutz bei der Arbeit
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.3)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif-
ten anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnah-
men einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver-
haltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen
1.4Umweltschutz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen
Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb
und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt-
schutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden
Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen-
den Entsorgung zuführen
2Information, Kommunikation
und Kooperation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2)
 
2.1Informations- und
Kommunikationssysteme
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.1)
a) Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische
Software anwenden
b) rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz ein-
halten
c) externe und interne Netze und Dienste nutzen
d) Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Soft-
warekomponenten beachten
e) Informationen erlassen; Daten eingeben, sichern und pflegen,
Mitglieder- und Kundenstatistiken auswerten
2.2Arbeitsorganisation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.2)
a) die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Be-
rücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Notwendig-
keiten organisieren
b) Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechni-
ken einsetzen
c) Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und
Arbeitsraumgestaltung nutzen
d) Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und
Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen
2.3Teamarbeit und Kooperation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.3)
a) Aufgaben im Team planen und bearbeiten
b) an der Teamentwicklung mitwirken; Moderationstechniken an-
wenden
c) Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbe-
reiten und präsentieren
d) interne und externe Kooperationsprozesse gestalten
e) Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
2.4Kundenorientierte Kommunikation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.4)
a) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Koopera-
tion auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg be-
achten
b) Kundenkontakte nutzen und pflegen
c) Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden
d) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
e) Informations- und Beratungsgespräche planen, durchführen und
nachbereiten
f) Reklamationen und Beschwerden entgegennehmen, bearbeiten
und Lösungen aufzeigen
g) zur Vermeidung von Konflikten beitragen




 

Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FitnessKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FitnessKfmAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 FitnessKfmAusbV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
... Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1 , Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche ...