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§ 28 - Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

§ 28 Anzeige der Kennzeichnung



Die Kennzeichnung eines Rindes hat der Tierhalter unverzüglich unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, der Registriernummer seines Betriebes sowie der verwendeten Ohrmarkennummer und,

1.
im Falle des § 27 Abs. 1 Nr. 1, des Geburtsdatums, des Geschlechts und der Rasse nach dem Schlüssel der Anlage 6 des Tieres sowie der Ohrmarkennummer des Muttertieres,

2.
im Falle des § 27 Abs. 1 Nr. 2, des Geburtsdatums, des Geschlechts, der Rasse nach dem Schlüssel der Anlage 6, des Ursprungslandes, des Drittlandes, aus dem das Rind eingeführt worden ist, sowie der ursprünglichen Kennzeichnung des Tieres,

der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle anzuzeigen.



 

Zitierungen von § 28 ViehVerkV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 ViehVerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ViehVerkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30 ViehVerkV Rinderpass
... Behörde oder eine von dieser beauftragte Stelle trägt in den Rinderpass die in § 28 genannten Angaben ein. Auf dem Rinderpass ist die Ohrmarkennummer zusätzlich mit einem nach ...
§ 31 ViehVerkV Stammdatenblatt
... Geburtsanzeige ein Stammdatenblatt nach dem Muster der Anlage 7 aus und trägt die in § 28 genannten Angaben ein. Auf dem Stammdatenblatt ist die Ohrmarkennummer zusätzlich mit einem ...
§ 46 ViehVerkV Ordnungswidrigkeiten (vom 10.04.2020)
... entgegen § 4 Absatz 1, § 11, § 26 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 oder Absatz 3 Satz 1, § 28 , § 29 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 oder Absatz 2, § 35, § 40 Satz 1, § 44d oder ...
Anlage 6 ViehVerkV (zu § 28 und § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Rasseschlüssel (vom 10.04.2020)
 
Zitat in folgenden Normen

BVDV-Verordnung
neugefasst durch B. v. 27.06.2016 BGBl. I S. 1483
§ 3 BVDVV Untersuchungen (vom 30.06.2016)
...  2. die Ergebnisse der Untersuchungen nach Nummer 1 der für die Anzeige nach § 28 der Viehverkehrsverordnung zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
Artikel 1 ViehVerkVuaÄndV Änderung der Viehverkehrsverordnung
... Nummern 3 bis 5. 11. Anlage 6 wird wie folgt gefasst: „Anlage 6 (zu § 28 und § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Rasseschlüssel  ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 28 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Viehverkehrsverordnung
... § 4 Absatz 1, § 11, § 26 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 oder Absatz 3 Satz 1, § 28 , § 29 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 oder Absatz 2, § 35, § 40 Satz 1 oder § 45 ...