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§ 43 - Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
neugefasst durch B. v. 26.05.2020 BGBl. I S. 1170
Geltung ab 14.07.2007; FNA: 7831-1-54-2 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 14.07.2007; FNA: 7831-1-54-2 Tierseuchenbekämpfung
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§ 43 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
§ 43 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Ein Tierhalter darf ein Schwein in seinen Bestand nur übernehmen, soweit es nach § 39 Abs. 1 oder 4 bis 6 gekennzeichnet ist. Dies gilt auch für die Übernahme eines Schweines durch Transportunternehmen.
(2) Es ist verboten, Ohrmarken nach § 39 Abs. 3 ohne Genehmigung der zuständigen Behörde in den Verkehr zu bringen.
Zitierungen von § 43 ViehVerkV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 ViehVerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ViehVerkV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 46 ViehVerkV Ordnungswidrigkeiten (vom 10.04.2020)
... verbringt oder ausführt, 24. entgegen § 33 Absatz 1, § 38 Absatz 1, § 43 Absatz 1 oder § 44c Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, ein dort genanntes Tier übernimmt, ... Tier übernimmt, 25. ohne Genehmigung nach § 33 Absatz 2, § 38 Absatz 2, § 43 Absatz 2 oder § 44 Absatz 4 eine Ohrmarke, ein Kennzeichen oder einen Transponder in den Verkehr ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung
V. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 198
Artikel 1 1. ViehVerkVÄndV
... 20 bis 25 ersetzt: „20. entgegen § 33 Absatz 1, § 38 Absatz 1, § 43 Absatz 1 oder § 44b ein Rind, ein Schaf, eine Ziege, ein Schwein oder einen Einhufer ... Einhufer übernimmt, 21. entgegen § 33 Absatz 2, § 38 Absatz 2, § 43 Absatz 2 oder § 44 Absatz 4 eine Ohrmarke, ein Kennzeichen oder einen Transponder in den ...
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 28 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Viehverkehrsverordnung
... oder ausführt, 24. entgegen § 33 Absatz 1, § 38 Absatz 1, § 43 Absatz 1 oder § 44b ein dort genanntes Tier übernimmt, 25. ohne Genehmigung ... 25. ohne Genehmigung nach § 33 Absatz 2, § 38 Absatz 2, § 43 Absatz 2 oder § 44 Absatz 4 eine Ohrmarke, ein Kennzeichen oder einen Transponder in den ...
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