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Anlage 3 - Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
neugefasst durch B. v. 26.05.2020 BGBl. I S. 1170
Geltung ab 14.07.2007; FNA: 7831-1-54-2 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 14.07.2007; FNA: 7831-1-54-2 Tierseuchenbekämpfung
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Anlage 3 (zu § 25 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher
- A.
- Viehhandelskontrollbuch
Abgabe | Identifizierung | Übernehmer | |||
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Ort und Datum der Übernahme | bisheriger Besitzer a) Name und Anschrift b) Registriernummer bei Transportunter- nehmen c) Kfz-Kennzeichen des Transportfahrzeugs | bei Rindern Ohr- markennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kenn- zeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kenn- zeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stückzahl, Rasse, ungefähres Alter | Datum der Abgabe | Name und Anschrift | gegebenenfalls Nummer der Bescheinigung |
- B.
- Transportkontrollbuch
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a) Ort und Datum der Übernahme b) Uhrzeit des Verlade- beginns c) Abfahrtszeit d) voraussichtliche Dauer der Beförderung | Name und Anschrift des bisherigen Tierhalters | bei Rindern Ohr- markennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kenn- zeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kenn- zeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stück- zahl, Rasse, ungefähres Alter | Datum und Zeit- punkt der Über- gabe | Fahrtziel Name und Anschrift des Übernehmers | gegebenenfalls Nummer der Bescheinigung |
- C.
- Desinfektionskontrollbuch
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Datum des Transports | Art der beförderten Tiere | Datum der Reinigung und Desinfektion | Ort der Reinigung und Desinfektion | Desinfektionsmittel/ eingesetzte Konzen- tration |
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen V. v. 17. Juni 2009 BGBl. I S. 1337 m.W.v. 23. Juni 2009
Frühere Fassungen von Anlage 3 ViehVerkV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.06.2009 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen vom 17.06.2009 BGBl. I S. 1337 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 ViehVerkV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 ViehVerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ViehVerkV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 ViehVerkV Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters (vom 01.05.2014)
... das Transportkontrollbuch und das Desinfektionskontrollbuch müssen dem Muster der Anlage 3 entsprechen. (2) Die Eintragungen sind unverzüglich nach Ausführung der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1337
Artikel 2 RindTbVuaÄndV Änderung der Viehverkehrsverordnung
... (BGBl. I S. 764) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Anlage 3 Abschnitt B wird in Spalte 1 folgender Buchstabe d angefügt: „d) ...
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