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Anlage 4 - Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
neugefasst durch B. v. 26.05.2020 BGBl. I S. 1170
Geltung ab 14.07.2007; FNA: 7831-1-54-2 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 14.07.2007; FNA: 7831-1-54-2 Tierseuchenbekämpfung
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Anlage 4 (zu § 27 Abs. 3 und 4) Ohrenmarken zur Rinderkennzeichnung
- 1.
- Ohrmarke (Vorderseite/Lochteil)
- *)
- 01 = Schleswig-Holstein
03 = Niedersachsen
04 = Bremen
05 = Nordrhein-Westfalen
06 = Hessen
07 = Rheinland-Pfalz
08 = Baden-Württemberg
09 = Bayern
10 = Saarland
11 = Berlin
12 = Brandenburg
13 = Mecklenburg-Vorpommern
14 = Sachsen
15 = Sachsen-Anhalt
16 = Thüringen
- 2.
- Ohrmarke (Vorderseite/Lochteil)
- 1.
- und 2. Ohrmarke (Rückseite/Dornteil)
Text in der Fassung der Berichtigung der Viehverkehrsverordnung B. v. 2. August 2007 BGBl. I S. 1967 m.W.v. 24. August 2007
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Frühere Fassungen von Anlage 4 ViehVerkV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.08.2007 | Berichtigung der Viehverkehrsverordnung vom 02.08.2007 BGBl. I S. 1967 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 4 ViehVerkV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 ViehVerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ViehVerkV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 27 ViehVerkV Kennzeichnung (vom 10.04.2020)
... oder der Europäischen Union nichts anderes ergibt, müssen die Ohrmarken dem Muster der Anlage 4 entsprechen und die Ohrmarkennummer in schwarzer Schrift auf gelbem Grund enthalten. Das ... Rinder kleinwüchsiger Rassen und entsprechende Kreuzungstiere Ausnahmen von den sich aus Anlage 4 ergebenden Mindestmaßen der Ohrmarken genehmigen, soweit die nach Artikel 3 der Verordnung ... kann ferner für die zweite Ohrmarke Ausnahmen von der Form und den Mindestmaßen nach Anlage 4 genehmigen, soweit diese Ohrmarke einen elektronischen Speicher (Ohrmarken-Transponder) ... der ISO-Norm 11784 2) aufgebaut und schreibgeschützt ist und die Angaben der Ohrmarke nach Anlage 4 enthält, 2. der Nurlese-Passivtransponder mit einem Gerät ablesbar ist, das ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Berichtigung der Viehverkehrsverordnung
B. v. 02.08.2007 BGBl. I S. 1967
Berichtigung ViehVerkVB
... vom 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1274) ist wie folgt zu berichtigen: 1. In Anlage 4 ist im Teil 1. und 2. Ohrmarke (Rückseite/Dornteil) die Angabe Höhe 68 mm" ...
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