Anlage 10 (zu § 36 Abs. 1) Begleitpapier
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 36 ViehVerkV Begleitpapier (vom 09.03.2010) ... der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 ist vom Tierhalter zu erstellen und muss dem Muster der Anlage 10 , bis 31. Dezember 2010 mit Ausnahme der Angabe des Kennzeichens, entsprechen. (2) Das ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung
V. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 198
Artikel 1 1. ViehVerkVÄndV ... der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 ist vom Tierhalter zu erstellen und muss dem Muster der Anlage 10 , bis 31. Dezember 2010 mit Ausnahme der Angabe des Kennzeichens, entsprechen." 7. ...
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