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Frühere Fassungen von § 52 BörsG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.07.2019Artikel 4 Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
vom 08.07.2019 BGBl. I S. 1002
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2029
aktuell vorher 01.06.2012Artikel 7 Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
vom 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
aktuellvor 01.06.2012Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.

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