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Zitierungen von § 13 BörsG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BörsG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 BörsG Börsenrat (vom 26.06.2021)
... nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder des Börsenrates betragen. Die nach § 13 Absatz 4 zu erlassende Rechtsverordnung kann für einzelne Börsen Ausnahmen von den Bestimmungen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes
G. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1375
Artikel 5 ProspRLUGuaÄndG Änderung des Börsengesetzes
... nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder des Börsenrates betragen. Die nach § 13 Absatz 4 zu erlassende Rechtsverordnung kann für einzelne Börsen Ausnahmen von den ... der nicht zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmen regeln." 6. In § 13 Absatz 1 und 2 Satz 1 sowie Absatz 4 Satz 3 wird jeweils die Angabe „§ 12 Abs. 1 Satz ...
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 8 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Börsengesetzes
... dafür erforderlichen Informationen und Dokumenten zu gewähren." 12. Dem § 13 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „§ 4b Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gilt ...
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